Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Wingmaite SaaS-Plattform

wingmaite GmbH
mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 295466, Geschäftsanschrift: Orleansplatz 2, 81667 München
(nachfolgend „Anbieter")

Stand: 15. März 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Software-as-a-Service-Lösung (die „Software") durch den Kunden (wie in § 1 definiert). Mit der Registrierung auf der Plattform oder dem anderweitigen Vertragsschluss gemäß § 1 akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 1 – Gegenstand und Vertragsschluss

1.1 Gegenstand dieser AGB ist die entgeltliche und auf die Vertragslaufzeit befristete Einräumung der Nutzung der Software (wie genauer in § 2 beschrieben) als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen (zusammen, der „Service") durch den Anbieter an den Kunden. Die Software wird auf der Internetseite https://www.wingmaite.com zur Nutzung angeboten (insgesamt, die „Plattform").

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, sofern er diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Die Vertragssprache ist deutsch. Etwaige anderssprachige Textbestandteile dienen nur Informationszwecken. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, dass er ausschließlich als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.

1.4 Der Vertragsschluss kann auf zwei Wegen erfolgen:

(a) Der Vertragsschluss erfolgt über den Vertrieb des Anbieters, in der Regel per E-Mail-Korrespondenz (Angebot und Annahme). Die Angebotsdetails, insbesondere Leistungsumfang und Preise, werden im jeweiligen Angebot festgehalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Angebot und diesen AGB, geht das Angebot vor („Enterprise-Vertrieb").

(b) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Buchung eines Plans (wie in Anlage 2 beschrieben). Der Kunde gibt durch die Buchung ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags zu den Bedingungen dieser AGB ab, das der Anbieter durch die Freischaltung des Zugangs zur Software annimmt („Self-Service-Vertrieb").

§ 2 – Leistungsumfang

2.1 Die Software ist eine webbasierte KI-gestützte Wissensmanagement-Plattform. Sie ermöglicht es Unternehmen, dokumentiertes und undokumentiertes Expertenwissen strukturiert zu erfassen, zentral verfügbar zu machen und bei Bedarf gezielt abzurufen.

2.2 Die Software wird auf Servern des Anbieters oder seiner Sub-Dienstleister betrieben und gewartet.

2.3 Der Anbieter stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags den Zugang zu der Software als Software-as-a-Service wie nachstehend näher beschrieben und in Übereinstimmung mit den vereinbarten Verfügbarkeitsanforderungen bereit.

2.4 Der Funktionsumfang der Software, den der Anbieter kontinuierlich erweitert, umfasst insbesondere:

(a) Wissenserfassung: KI-gestützte Erfassung von Expertenwissen durch dialogbasierte Interviews im Chat-Format (Text- und Diktiereingabe), wobei die Software gezielt Fragen stellt, um implizites Wissen der Mitarbeiter systematisch zu externalisieren und strukturiert zu speichern.

(b) Wissensabruf: Abruf des erfassten Unternehmenswissens durch natürlichsprachige Anfragen über ein Chat-Interface; die Software liefert kontextbezogene Antworten auf Basis der organisationsspezifischen Wissensbasis unter Quellenangabe.

(c) Wissenslücken-Management: Automatische Erkennung von Wissenslücken bei nicht beantwortbaren Anfragen und Weiterleitung an zuständige Fachkräfte zur Ergänzung; die so erfassten Informationen fließen in die Wissensbasis ein.

2.5 Der Anbieter schuldet nur die Überlassung der sich aus der oben genannten Leistungsbeschreibung ergebenden Funktionen und Eigenschaften der Software sowie die Anpassung der Software an den jeweiligen Stand der Technik. Sonstige Leistungen, insbesondere Beratungsdienstleistungen, Implementierungsdienstleistungen oder Anpassungen der Software an die Anforderungen des Kunden, sind nicht Gegenstand dieser AGB und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

2.6 Der Anbieter wird die Software und den Service in Form von Patches, Updates und Upgrades laufend erweitern und Verbesserungen vornehmen, wenn diese (i) dem technischen Fortschritt dienen oder (ii) notwendig erscheinen, um Sicherheitslücken zu schließen, den Betrieb zu verbessern, oder (iii) wenn dies aufgrund von Änderungen der anwendbaren Gesetze, der Rechtsprechung, der Leitlinien oder der Empfehlungen zuständiger Behörden notwendig oder ratsam ist. Der Anbieter stellt stets die neueste Version der Software bereit.

2.7 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen.

2.8 Falls der Anbieter Daten des Kunden speichert, trifft der Anbieter die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten bezüglich der Kundendaten, die über die ausdrücklich in diesen AGB, in der Produktbeschreibung und in einer etwaigen Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelten Pflichten hinausgehen.

2.9 Der Kunde kann den vereinbarten Nutzungsumfang der Software erhöhen (z.B. zusätzliche Features, Add-ons, APIs zu Drittsoftware), entweder über die Plattform oder per E-Mail an den Anbieter.

2.10 Die Leistungen, technischen Voraussetzungen und, sofern es sich um ein entgeltliches Angebot handelt, Preise für die gewählten zusätzlichen Leistungen werden dem Kunden jeweils vor Vertragsschluss über die Plattform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Leistungserbringung beginnt mit der Aktivierung durch den Anbieter und richtet sich nach den jeweils anwendbaren Leistungsbeschreibungen.

§ 3 – Zugangsdaten

3.1 Der Zugang zur Software erfolgt je nach Vertriebsweg wie folgt: (a) Im Enterprise-Vertrieb übersendet der Anbieter dem Kunden Zugangsdaten und Anweisungen, die der Kunde für die Nutzung der Software und des Services im Rahmen eines Nutzerkontos benötigt. (b) Im Self-Service-Vertrieb erstellt der Kunde sein eigenes Nutzerkonto im Rahmen der Registrierung auf der Plattform.

3.2 Der Kunde hat Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren.

3.3 Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Weitergabe an Mitarbeiter des Kunden zu dienstlichen Zwecken.

§ 4 – Verfügbarkeit, Störungen

4.1 Der Anbieter stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit („Übergabepunkt"). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Endgerät des Kunden und dem Übergabepunkt selbst verantwortlich.

4.2 Die Software wird vorbehaltlich der Verfügbarkeit angeboten.

4.3 „Verfügbarkeit" ist die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen.

4.4 Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % im Jahresmittel. Entscheidend ist die Verfügbarkeit der Software am Übergabepunkt. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und berechnet sich wie folgt: Ausfallzeit = Gesamtzeit des Berechnungszeitraums abzüglich der geplanten Wartungszeit und der sonstigen in § 4.6 ausgenommenen Zeiten.

4.5 Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

4.6 Folgende Zeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht:

(a) Zeiten, in denen die Nutzung der Software lediglich unerheblich gestört ist;

(b) Zeiten einer erheblichen Störung unter Einhaltung der Behebungszeiten (wie unten definiert);

(c) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten (i) in den regelmäßigen Wartungsfenstern, die bis zu 6 Stunden pro Woche betragen können und in der Regel zwischen 22:00 und 4:00 Uhr (MEZ/MESZ) stattfinden, oder (ii) während eines Plattform-Updates, oder (iii) im Notfall aufgrund einer kritischen Sicherheitslücke;

(d) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund obligatorischer außerplanmäßiger Wartungsarbeiten, die zur Beseitigung von Störungen notwendig sind;

(e) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter) und die nicht durch den Anbieter zu vertreten sind.

4.7 Der Anbieter ist berechtigt, zu Wartungszwecken oder infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, zwischen 22:00 und 4:00 Uhr (MEZ/MESZ) gelegt. Der Anbieter wird den Kunden, soweit möglich, über etwaige Wartungsarbeiten informieren.

4.8 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Anbieter per E-Mail zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist, vorbehaltlich der Behebungszeiten, Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 9:00 und 17:00 Uhr (MEZ/MESZ) möglich („Servicezeiten").

4.9 Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 2 Stunden ab Kenntniserlangung durch den Anbieter mit der Störungsbehebung beginnen („Behebungszeiten").

4.10 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.

§ 5 – Nutzungsrechte

5.1 Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software durch den Anbieter gegenüber dem Kunden; für die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter gilt § 6.

5.2 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung vorausgesetzt, erhält der Kunde vom Anbieter das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software während der Dauer des Vertrags in dem vereinbarten Nutzungsumfang bestimmungsgemäß zu nutzen.

5.3 Die Software darf durch den Kunden nur für eigene Belange verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht:

(a) Dritten außerhalb des vereinbarten autorisierten Nutzerkreises zur Verfügung stellen;

(b) ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten;

(c) nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen;

(d) zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden;

(e) verkaufen, verlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten.

5.4 Der Anbieter behält sich vor, rechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte mit Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten zu löschen und/oder den hierunter erbrachten Service zu beenden.

5.5 Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils anwendbarer Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Endgerät des Kunden.

5.6 Nach Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf.

§ 6 – Nutzungsrechte Dritter

6.1 Die Software kann Open Source Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open Source Software-Komponenten, die auf der Plattform einsehbar sind. Der Anbieter wird diese Open Source Software-Komponenten bei der erstmaligen und jeder darauffolgenden wesentlichen Integration oder Aktualisierung benennen.

6.2 Stellt der Anbieter APIs oder Add-Ons für Drittsoftware zur Verfügung, ist diese Drittsoftware von der Rechteeinräumung nach § 5 nicht erfasst. Der Kunde ist für die Einholung entsprechender Nutzungsrechte an der Drittsoftware, und die Kosten dafür, selbst verantwortlich.

§ 7 – Support

7.1 Der Anbieter richtet einen Support-Service für Anfragen des Kunden zu dem Service ein. Die Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebenen Support-Kanäle gestellt werden. Die Anfragen werden innerhalb der Servicezeiten bearbeitet.

§ 8 – Pflichten des Kunden, Verbotene Nutzungen

8.1 Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung der Software und des Services nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um einen unberechtigten Zugriff auf die Software zu verhindern.

8.2 Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in keiner Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht, behördliche Vorgaben oder Rechte Dritter verstößt. Im Falle eines Verstoßes kann der Anbieter den Zugang des Kunden zur Software sperren und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

8.3 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

8.4 Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten („Verluste") frei, die aus oder im Zusammenhang mit: (a) einem Verstoß des Kunden gegen diesen Vertrag; (b) der Nutzung der Software durch den Kunden und/oder autorisierte Nutzer; und/oder (c) einer Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten und Markenrechten, durch Inhalte des Kunden entstehen. Der Kunde wird den Anbieter im Falle eines solchen Anspruchs Dritter umgehend informieren, für eine angemessene Rechtsverteidigung sorgen und alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen. Die Freistellungspflicht umfasst auch die Erstattung der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters.

8.5 Der Kunde verpflichtet sich, die Software nicht für Zwecke einzusetzen, die nach Art. 5 der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) verboten oder nach Art. 6 EU AI Act als Hochrisiko-KI-System zu qualifizieren sind, es sei denn, der Anbieter hat dem beabsichtigten Einsatz vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt und die Parteien haben die gesonderte Anwendung regulatorischer Anforderungen (insbesondere Art. 6 ff. EU AI Act) einvernehmlich geregelt.

§ 9 – Inhalte des Kunden

9.1 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern bei deren Abruf über das Internet zugänglich machen zu dürfen und zu diesem Zweck insbesondere zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu dürfen. Darüber hinaus räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, die auf dem/n Server/n des Anbieters gespeicherten Inhalte in dem Maße zu verwenden, wie es für die Erbringung des Services und die Verbesserung der Qualität des Services technisch notwendig ist (z.B. für die Analyse von Nutzungsmustern zur Optimierung der Software).

9.2 Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrags, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n des Anbieters, ein Datenbankwerk im Sinne des § 4 Abs. 2 UrhG oder eine Datenbank im Sinne des § 87a Abs. 1 UrhG entsteht, stehen die ausschließlichen Rechte an der Datenbank bzw. dem Datenbankwerk dem Kunden zu. Der Anbieter behält jedoch ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Anwendungsdaten in pseudonymisierter Form zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Services.

9.3 Sofern Daten durch Pseudonymisierung ihren Personenbezug verlieren, steht dem Anbieter eine weitere Nutzung und Speicherung der Anwendungsdaten frei, soweit dies nach den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen zulässig ist.

§ 10 – Vergütung

10.1 Für die Nutzung der Software und des Services hat der Kunde ein Entgelt an den Anbieter zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt credit-basiert auf Organisationsebene: Der Kunde erhält im Rahmen des gewählten Plans ein monatliches Kontingent an Credits, deren Verbrauch sich nach Art und Umfang der Nutzung richtet. Bei Überschreitung des inkludierten Kontingents werden zusätzliche Credits gemäß der jeweils geltenden Preisliste (Anlage 2) abgerechnet („Overage").

10.2 Der Anbieter behält sich vor, die Gebühren für zukünftige Vertragsperioden zu erhöhen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) mitzuteilen. Stimmt der Kunde einer solchen Erhöhung nicht zu, kann er den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen. Im Falle einer Erhöhung nach diesem Absatz steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz zu. Die Nutzung des Service nach Wirksamwerden der neuen Preise gilt als Zustimmung zu den neuen Preisen.

10.3 Alle Gebühren und Entgelte werden in Euro angegeben und sind in Euro zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.

10.4 Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Vertriebsweg: (a) Enterprise (manueller Vertrieb): Rechnungszahlung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. (b) Self-Service: Zahlung per hinterlegtem Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte, Lastschrift) über den Zahlungsdienstleister des Anbieters. Die monatliche Grundgebühr wird zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode abgebucht, die etwaige Overage-Gebühr am Ende der jeweiligen Vertragsperiode.

10.5 Auf Rechnungen, die nicht innerhalb dieser Frist beglichen werden, werden Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben. Außerdem können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber dem Anbieter mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder vom Anbieter schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 11 – Laufzeit, Kündigung

11.1 Dieser Vertrag hat eine initiale Laufzeit von einem (1) Monat ab Vertragsschluss (im Self-Service: ab erster Planbuchung). Der letzte Tag der jeweiligen Vertragslaufzeit ist das „Ablaufdatum". Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um einen (1) weiteren Monat, sofern eine Partei nicht mit einer Frist von zwei (2) Wochen vor dem Ablaufdatum kündigt.

11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn die jeweils andere Partei vertraglichen Pflichten grob verletzt, wenn über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn sie ihre Zahlungen einstellt.

11.3 Die Kündigung kann wie folgt erklärt werden: (a) Im Self-Service-Vertriebsweg durch Abbestellung des Plans über die Plattform. (b) Im Enterprise-Vertriebsweg in Textform (E-Mail genügt).

11.4 Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software sofort und der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen.

§ 12 – Gewährleistung

12.1 Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software entspricht im Wesentlichen der genannten Leistungsbeschreibung. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen oder Änderungen gegenüber der Vorgängerversion beschränkt.

12.2 Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) und die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, werden ausgeschlossen.

12.3 Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

12.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die mit dem Einsatz des Services verbundenen geschäftlichen Erwartungen des Kunden realisieren.

12.5 Der Anbieter übernimmt ohne ausdrückliche Bestätigung keine zusätzliche Garantie für die Software.

12.6 Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in § 13 (Haftung) genannten Beschränkungen.

§ 13 – Haftung

13.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und in anderen Fällen zwingend vorgeschriebener gesetzlicher Haftung.

13.2 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß vorstehender Ziffer haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für den Vertrag typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

13.3 Dem Anbieter bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z.B. wegen einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß § 8) unbenommen.

13.4 Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

13.5 Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt oder diese sonst an Nichtberechtigte gelangen, ohne dass der Anbieter hierauf Einfluss hat, haftet der Anbieter nicht.

13.6 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.

§ 14 – Datenschutz

14.1 Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Anbieter ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

14.2 Sofern notwendig, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Vorlage in Anlage 1 abschließen.

14.3 Falls der Anbieter Daten des Kunden im Rahmen der Nutzung der Software speichert, bleiben diese Daten im Eigentum des Kunden und werden nicht an Dritte weitergegeben.

14.4 Bis drei (3) Monate nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde Anspruch darauf, seine Daten in einem gängigen Format exportieren zu lassen. Danach besteht die Möglichkeit der Herausgabe nur im Einzelfall und nach Vereinbarung mit dem Anbieter.

§ 15 – Vertraulichkeit

15.1 Die Parteien verpflichten sich, alle Vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Erfüllung erlangen, vertraulich zu behandeln und diese nicht an/mit Dritten offenzulegen/teilen oder für einen anderen als den vertraglich erlaubten Zweck nutzen. Die Parteien werden dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der jeweils anderen Partei gehörenden oder zuzuordnenden Vertraulichen Informationen sicherzustellen.

15.2 „Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Parteien bezüglich etwaiger Geschäftsstrategien, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte, Methoden, Prozesse, Marktforschung, Kunden- und Lieferanteninformationen, Personaldaten, Bilanzen, finanziellen Informationen, Verträge und Vereinbarungen sowie sonstige Informationen (in jeglicher Form), die der offenlegenden Partei gehören oder ihr zuzuordnen sind und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden sollten.

15.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

(a) sich schon vor Übergabe durch diese Partei im Besitz der jeweils anderen Partei befanden;

(b) zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren;

(c) nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in diesem Abschnitt geregelten Geheimhaltungsverpflichtung;

(d) zu deren Weitergabe an Dritte die jeweils andere Partei vorher in Textform (unter Einschluss von E-Mails) ihr Einverständnis erteilt hat;

(e) für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe oder Offenbarung besteht;

(f) deren Offenlegung für die Zwecke eines Gerichtsverfahrens aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder aufgrund einer behördlich oder gerichtlich angeordneten, gesetzlichen oder satzungsmäßigen Pflicht zur Offenlegung gegenüber einer Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde erfolgt;

(g) die Offenlegung gegenüber Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder anderen Beratern einer Partei geschieht, sofern diese Berater einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht oder einer entsprechenden Vereinbarung unterliegen.

§ 16 – Änderungen dieser AGB

16.1 Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software, des Services, damit zusammenhängenden Leistungen oder der Marktgegebenheiten, kann der Anbieter diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen in Textform ändern. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs steht jeder Partei das Recht zu, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu kündigen.

§ 17 – Mitteilungen

17.1 Mitteilungen des Kunden erfolgen per E-Mail an die vom Anbieter auf der Plattform angegebene Kontaktadresse. Wichtige Änderungen der Kundendaten, oder sonstige Umstände, die das Vertragsverhältnis betreffen, hat der Kunde dem Anbieter umgehend mitzuteilen.

§ 18 – Schlussbestimmungen

18.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.

18.3 Dieser Vertrag enthält bezogen auf seine Regelungsgegenstände die gesamte Vereinbarung der Parteien. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

18.4 Änderungen dieser AGB durch den Anbieter richten sich nach § 16. Individuelle Änderungen bedürfen der Schriftform, wobei die digitale (z.B. eingescannte) Unterschrift ausreicht, wenn gesetzlich kein strengeres Formerfordernis gilt.

18.5 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommen.